Namensänderungen

Namensänderungen

Ansprechpartner:

Marlies Kolbe-Wehmeyer

+49 9188 9406-34

+49 9188 9406-10

Vom Standesamt werden folgende Namensänderungen entgegengenommen:

  1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
  2. Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  4. Namenserteilungen für Kinder
  5. Einbenennungen
  6. Angleichungserklärungen (z.B. bei Spätaussiedlern, bei eingebürgerten Personen)

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Abteilung  Personenstands- und Ausländerwesen zuständig.


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