Neue Förderrichtlinien für Jugendförderung
Ende Juli und Anfang August haben der Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales sowie der Marktgemeinderat neue Förderrichtlinien für Jugendförderung beschlossen. Dabei wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten übersichtlich und transparent dargestellt und um einzelne Aspekte ergänzt.
Die Fördermöglichkeiten für Jugendförderung sind
- Grundförderung für Jugendarbeit
- Ausbildungen zum Jugendleiter
- Erste-Hilfe-Kurse
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen
- Jugendfreizeiten und besonders förderfähige Maßnahmen
- Größere Einzelmaßnahmen, Anschaffungen und Modellfälle
Hier kommen Sie zu den detaillierten Förderrichtlinien
Hier kommen Sie zum Förderantrag "Jugendförderung"
(Der Antrag zur Jugendförderung muss bis spätestens 30.10.2022 eingereicht werden)
Bei Fragen zur Jugendförderung wendet euch gerne an Daniela Schmidt