Vermietungen
Mietgebühren für private und gewerbliche Mieter:innen
Nutzungsvereinbarung für private und gewerbliche Mieter:innen
Für die Berechnung der Mietzeit zählt die komplette Zeit von Beginn der Buchung bis endgültigem Verlassen der Räumlichkeiten. Ein Einlass in die Räumlichkeiten vor Beginn der Buchungszeit ist nicht möglich. Bitte planen Sie ihre Buchungszeit entsprechend.
Mietgebühren für gemeinnützige Vereine
Nutzungsvereinbarung für gemeinnützige Vereine
Bewirtung
Die Bewirtung im Deutschordensschloss erfolgt grundsätzlich durch Personal des Marktes Postbauer-Heng.
Für Wünsche und Anfragen bitte rechtzeitig vorher unseren Hausmeister Oliver Perras kontaktieren.
Tel. 0160-90178722
Warme Speisen werden durch La Cucina, Die Küche, Frau Mersiha Spaho, Hauptstraße 47a, 90602 Pyrbaum zugeliefert.
E-Mail: lacucina.diekueche@gmail.com, Mobil: 0152-22643074.
Die Bewirtung beinhaltet Speisen und Getränke, sowie die Bereitstellung von Gläsern, Geschirr und Besteck. Die Nutzung von Einweggeschirr ist nicht gestattet! Das Entgelt für Speisen ist direkt mit La Cucina abzurechnen.
Weitere Infos
- Generell müssen Veranstaltungen um spätestens 02.00 Uhr beendet sein. Musikveranstaltungen im Freien sind jedoch bereits um 23.00 Uhr zu beenden. Musik im Innenbereich ist bis höchstens 01:00 Uhr erlaubt.
- Die Mieterin haftet für alle Schäden, die dem Markt Postbauer-Heng an den überlassenen Anlagen, Räumen und Einrichtungen, sowie den Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen. Die Verantwortlichkeit der Haftung liegt ausschließlich bei der Mieterin und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
- Mit Abschluss eines Vertrages bestätigt die Mieterin eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu besitzen, die mögliche Sach- und Personenschäden abdeckt. Dieses gilt für Veranstaltungen aller Art (gewerblich, privat, öffentlich).
- Die Überlassung der Räumlichkeiten ist ausgeschlossen für Veranstaltungen, die verfassungsfeindlichen oder strafbaren Zwecken dienen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
- Die Mieterin verpflichtet sich, alle gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vorschriften (z.B. Versammlungsstättenverordnung, Jugendschutz, Brandschutz, Gewerberecht, Unfallverhütungsvorschriften, GEMA, Künstlersozialkasse, Lärm- und Immissionsschutz, Biergartenverordnung, etc.) einzuhalten. Die Mieterin informiert sich darüber eigenständig.
- Der Markt Postbauer-Heng behält sich vor, bis spätestens zur Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Folgen ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet werden, oder der Vertrag und die Nutzungsordnung nicht eingehalten werden.
- Die Mieterin hat, sofern keine Bewirtung stattfindet, für die Beseitigung des Restmülls, der durch die Veranstaltung entstanden ist (auch im Außenbereich) auf eigene Kosten zu sorgen.
- Es gilt absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Auch die Verwendung von offenem Licht (Kerzen) und Pyrotechnik aller Art ist aus Gründen des Brandschutzes verboten.
- Auf den Freiflächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Verwaltung offenes Feuer erlaubt (z.B. Fackeln, Feuerschalen, Feuerkörbe). Hierbei ist den Anweisungen der Verwaltung/des Hausmeisters/Servicekräfte Folge zu leisten.
- Es dürfen auf dem gesamten Schlossgelände keine frischen Blüten, kein Reis oder Ähnliches gestreut werden, weder im Foyer oder Glasanbau, noch auf den Außenflächen (Pflaster wie Rasen).
- Alle Deko-Materialien müssen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen.
- Die Endreinigung wird auf Kosten des Mieters durch die Verwaltung veranlasst. Eine eigenständige Endreinigung ist nicht möglich.
Stornobedingungen
- Bis 14 Tage vor Buchungsbeginn kostenlos.
- Bis 7 Tage vor Buchungsbeginn 50% der Mietgebühren.
- Ab 6 Tage vor Buchungsbeginn 100% der Mietgebühren.
- Für Cateringangebote können eigene Stornobedingungen gelten.