Ausweis- und Passwesen

Ausweis- und Passwesen


PERSONALAUSWEIS REISEPASS (EPASS) KINDERREISEPASS


Personalausweis

Erläuterung:

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

  • Personalausweise können für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
  • Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Gültigkeit des Dokuments:

  • Personalausweise sind 10 Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Erforderlich:

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

  • Alter Personalausweis oder Reisepass.
  • Alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild:

  • Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
  • Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.

Fristen:

  • Die Ausweiserstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin erfordert ca. 3 Wochen.
    Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.
  • Der vorläufige Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden.

Gebühren:

  • 37,00 Euro - Antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro - Antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 Euro - Vorläufiger Personalausweis

Reisepass (ePass)

Erläuterung:

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 1. März 2017 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue deutsche EU-Reisepass. 

  • Reisepässe können für Kinder jeden Alters beantragt werden.
  • Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
  • Ein Kindereintrag in den ePass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Gültigkeit des Dokuments:

  • Ab dem 24. Lebensjahr:     - 10 Jahre Gültigkeit
  • unter d. 24. Lebensjahr:     - 6 Jahre Gültigkeit

Einreisebestimmungen:
Ob für das jeweilige Land ein Reisepass erforderlich ist oder ob der Personalausweis genügt, erfährt man im Reisebüro. Alternativ kann man sich im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de informieren. Hier kann unter „Sicher Reisen“ das Reiseland eingeben. Bei „Einreise und Zoll“ findet man die gewünschten Informationen.


Erforderlich:

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

  • Alter Reisepass, Kinderreisepass (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.
  • Anforderungen an das Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards.
    Hier können sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei runterladen.

Fristen:

  • Die Ausweiserstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin erfordert ca. 4-5 Wochen.
    Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.

Express-ePass
In dringenden Fällen kann ein Express-Pass beantragt werden. 

Dieser steht innerhalb von 3-4 Werktagen zur Abholung bereit.


Gebühren:

  • ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre gültig: 70,00 Euro I Express: 102,00 Euro                                                                          
  • unter dem 24. Lebensjahr - 6 Jahre gültig: 37,50 Euro I Express: 69,50 Euro 
  • vorläufiger Reisepass - 1 Jahr gültig: 26,00 Euro  

Kinderreisepass

Ab 01.01.2024 keine Neuausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen

Erläuterung:

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

  • Aktuell noch für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Gültigkeit des Dokuments:

  • 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres


Erforderlich:

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?

  • Alter Kinderreisepass und/oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Sorgeberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild:

  • Frontalaufnahme nach internationalem Standard (biometrisches Lichtbild). Hier können Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei herunterladen.

Fristen:

  • Ein Kinderreisepass kann kurzfristig ausgestellt werden.

Gebühren:

  • 13,00 EUR für eine Neuausstellung
  • 6,00 EUR für eine Verlängerung oder Aktualisierung

Kinderreisepässe werden ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Warum gibt es ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr und welches Reisedokument wird für ein Kind benötigt? 

  • Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Einreisebestimmungen:

Ob für das jeweilige Land ein Reisepass erforderlich ist oder ob der Personalausweis genügt, erfährt man im Reisebüro. Alternativ kann man sich im Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de informieren. Hier kann man unter „Sicher Reisen“ das Reiseland eingeben. Bei „Einreise und Zoll“ findet man die gewünschten Informationen.

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