Haushaltssatzung, Haushaltswesen, Finanzplanung

Haushaltssatzung, Haushaltswesen, Finanzplanung

Erläuterung:

  • Erstellung der jährlichen Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan und 5-jährigem Finanzplan für den Markt und die Körperschaften in Abstimmung mit den jeweiligen Entscheidungsorganen.
  • Der Markt und die öffentlichen Körperschaften haben für jedes Jahre eine Haushaltssatzung zu erlassen, in welcher der Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die Abgabesätze (Steuerhebesätze) und der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt werden.
  • Vollzug und Überwachung der Haushaltspläne
  • Erteilung von Auskünften zur Haushalts- und Finanzlage

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