Förderungen und Drittmittel

Förderungen und Drittmittel

Förderung 365 Euro- und 29 Euro-Ticket

Alle Schüler:innen, Auszubildende, Student:innen, Freiwilligendienstleistende und sonstige Berechtigte aus dem Gemeindegebiet Postbauer-Heng bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bekommen die Kosten für das 365 Euro- und 29 Euro-Ticket durch den Markt Postbauer-Heng erstattet

Den Förderantrag können Sie mit entsprechendem Formular zusammen mit dem Zahlungsbeleg, sowie einer Kopie des Verbundpasses, bei der Marktgemeinde Postbauer-Heng einreichen.

Hier kommen Sie zu den detaillierten Förderrichtlinien zur Förderung des 365€- und 29€-Tickets. 

Das 365-Euro-Ticket berechtigt im ganzen Nahverkehrsraum zu fahren ohne ein zusätzliches Ticket lösen zu müssen. So kann man z.B. von Pavelsbach oder Postbauer-Heng nach Neumarkt, aber auch innerhalb der Gemeinde oder sogar nach Nürnberg, Bayreuth oder Bamberg fahren. Infos und Kauf des Tickets hier: https://www.vgn.de/tickets/365-euro-ticket-vgn/

Das 29-Euro-Ticket gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen.

Infos und Kauf des Tickets hier: https://www.vgn.de/tickets/ermaessigungsticket

FÖRDERANTRAG 365 EURO bzw. 29 euro TICKET


Neue Förderrichtlinien für Jugend- und Sportförderung

Ende Juli und Anfang August haben der Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales sowie der Marktgemeinderat neue Förderrichtlinien für Jugendförderung und für Sportförderung beschlossen. Dabei wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten übersichtlich und transparent dargestellt und um einzelne Aspekte ergänzt.

Die Fördermöglichkeiten für Sportförderung sind:

  • kostenfreie Nutzung der Erich-Kästner-Sporthalle und der Grundschulturnhalle
  • Unterhaltszuschuss für allgemein nutzbare Sport- und Gymnastikräume
  • Unterhaltszuschuss für Fußballplätze
  • Investitionszuschüsse
  • Zuschuss bei der Ausrichtung gemeindeweiter Sportturniere
  • Zuschuss zu Vereinsjubiläen

Die Fördermöglichkeiten für Jugendförderung sind:

  • Grundförderung für Jugendarbeit
  • Ausbildungen zum Jugendleiter
  • Erste-Hilfe-Kurse
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen
  • Jugendfreizeiten und besonders förderfähige Maßnahmen
  • Größere Einzelmaßnahmen, Anschaffungen und Modellfälle

Hier kommen Sie zu den detaillierten Förderrichtlinien der Sportförderung und Jugendförderung.

Förderantrag "Sportförderung"

Förderantrag "Jugendförderung"

Bei Fragen zur Spor- oder Jugendförderung steht Ihnen im Rathaus Matthias Fieber zur Verfügung.

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