Am 28./29. Mai jährt sich das damalige Hochwasser von 1985 zum 20. Mal. Am 28.05.1985 fi elen in der Zeit von 21.30 – 23.30 Uhr in unserer Gemeinde je Quadratmeter 40 mm Niederschläge. Eine solche Wassermenge wurde bei uns noch nie vom Wetteramt gemessen. Hauptproblem unserer Gemeinde sind die Hänge des Dillbergs, des Grünbergs und des Tyrolsbergs. Das Wasser fl ießt dann durch die Orte Buch, Postbauer, Kemnath bzw. Heng und Köstlbach und ein geringer Teil betrifft auch Pavelsbach. Vor 20 Jahren gab es in unserer Gemeinde Sachschäden an privaten und öffentlichen Gebäuden in Höhe von rund 2 Mio. DM (ca. 1 Mio. EUR). Es mussten 40 Container Abfälle beseitigt werden. Die Feuerwehr leistete damals mehr als 500 freiwillige Stunden beim Aufräumdienst. Hauptbetroffene waren in Postbauer die Anlieger an der B8, in Kemnath die Anlieger am Siegenbach sowie die Anlieger der Adlerstraße und des Zeisigweges, in Heng die Anlieger der Neumarkter Straße bzw. der Ort Köstlbach und in Pavelsbach die Anlieger am Lohgraben. Ferner waren auch viele andere Gebiete in unserer Gemeinde von diesem Hochwasser betroffen. In Postbauer ertranken am Anwesen Leonhard 3 Schweine im Stall und auch die Bahnlinie zwischen Postbauer-Heng und Oberferrieden war durch das Hochwasser so geschädigt, dass die Züge nur noch eingleisig fahren konnten. Mehrere Straßen waren stundenlang gesperrt. Im Rathauskeller stand des Wasser bis an die Oberdecke. In der Zwischenzeit gab es des öfteren schwere Niederschläge, jedoch nicht in diesem extremen Ausmaß. Die Gemeinde hat seit dieser Zeit rund 4 Mio. DM (ca. 2 Mio. EUR) für 16 verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen investiert, seien es Regenrückhaltebecken, Überleitungsgräben oder Ökomaßnahmen, die zur deutlichen Verlangsamung des Wasserabfl usses beitragen. Laut Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat die Gemeinde Postbauer-Heng damit eine vorrangige Stellung im Hochwasserschutz eingenommen. Gemeinden, in denen keine Hügel bzw. Berge direkt an die Wohnbebauung angrenzen, sind von solchen Hochwasserproblemen nicht oder nur kaum betroffen. Unabhängig von diesen Hochwasserschutzmaßnahmen möchten wir erneut darauf hinweisen, dass sich jeder Grundstücksbesitzer gemäß der Abwassersatzung und den DIN-Vorschriften gegen Rückstau absichern muss. Für Schäden, die sich aus Rückstau ergeben, haftet die Gemeinde nicht und es gibt auch keinen Versicherungsschutz.