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Markterhebung Postbauer-Heng

 
 

Markt Postbauer-Heng

Heimatpflege


Gedanken und Notizen zur Markterhebung der Gemeinde Postbauer-Heng

Der Begriff Markt stammt ab vom lateinischen mercatus1 , d.h. Handel und bedeutet im weitesten Sinne das Absatzgebiet einer Ware. Im engeren Sinne ist ein Markt der Ort, an welchem zu bestimmten Zeiten Käufer und Verkäufer aufeinander treffen. Die Bedeutung von Märkten wurde schon frühzeitig durch Erlass öffentlicher Anordnungen für Sicherheit, Regelmäßigkeit – Marktordnungen –, sowie durch Gewährung von Marktrechten und Privilegien anerkannt. Zu den Marktrechten und Privilegien gehören2:
  1. Die auf hervorragenden Plätzen der Stadt – Marktplätzen – abgehaltenen Wochenmärkte. Sie sind hervorgegangen aus dem Bedürfnis, die schnellem Verderb ausgesetzten Nahrungsmittel unmittelbar den städtischen Konsumenten zuzuführen.
  2. Während die Wochenmärkte allwöchentlich einmal oder mehrmals abgehalten werden, kehrt der Jahrmarkt nur einmal oder mehrmals im Jahr wieder. Hier ist die Art der angebotenen Waren wesentlich umfangreicher als auf den Wochenmärkten. Ursprünglich fanden die Jahrmärkte an kirchlichen Festen statt, so dass auch verschiedentlich diese Veranstaltungen als Messe bezeichnet wurden bzw. noch heute werden. Jahrmärkte führen gewöhnlich viele Käufer zusammen. Sie boten die Möglichkeit, sich mit Waren zu versorgen, die am Ort nicht zu haben waren, und ermöglichten unter Umständen auch, zeitweilig die Schranken der Bann- und Zunftprivilegien zu durchbrechen. Aus diesem Grunde wurde der Jahrmarkt auch verschiedentlich als Freimarkt oder Dult3 bezeichnet. Durch Verbesserung des Transportwesens – Eisenbahnen – und den damit verbundenen Möglichkeiten größere Mengen über weite Entfernungen zu transportieren, wurden die Jahrmärkte einer ihrer wichtigsten Bestimmungen, nämlich der Versorgung mit Waren größeren Sortiments, beraubt. Es blieb weitestgehend nur noch die Bedeutung als Volksbelustigung.
  3. Spezialmärkte für einzelne Arten von Waren, wie z.B. von Rohstoffen, Vieh, Gemüse, Fisch usw.
In frühester Zeit konzentrierte sich der Handel an Schnittpunkten wichtiger Verkehrswege, an Flussübergängen, in der Nähe von religiösen und politischen Zentren. In der Antike und im Mittelalter spielte der Markt-Platz eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des Städtewesens. Siedlungen, die sich von Dörfern durch besondere Leistungen als Markt mit Markt-Gerichtsbarkeit unterschieden, ohne jedoch Merkmale einer Stadt zu besitzen, wurden als Markt-Flecken bezeichnet4. Das Marktrecht wurde den Ortschaften von den Kaisern bzw. Königen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ausgestellt. Eingeführt wurde das Marktrecht in einer Verwaltungsreform Heinrichs IV., der 1016 dem Marienstift Prüm als dem ersten Stift im Deutschen Reich Münzprivilegien und das Marktrecht verlieh5. Heute wird das Marktrecht nicht mehr über landesherrliche Privilegien erteilt sondern es ist grundsätzlich jede Gemeinde berechtigt, Märkte abzuhalten. Damit hat die Bezeichnung „Markt“ keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. Dem ungeachtet erlauben, anknüpfend an frühere landesherrliche Privilegien, einzelne Gemeindeordnungen, bestimmten Gemeinden den Titel Marktgemeinde beizufügen, so z.B. der Artikel 3 der bayerischen Gemeindeordnung, in dem es heißt: Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird. Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen. Zur Verleihung des Titels „Marktgemeinde“ sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die „Marktgemeinden“ in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen6. Der Gemeinderat von Postbauer-Heng entschied sich im April 2004 einstimmig dafür, beim bayerischen Innenministerium den Antrag auf Markterhebung zu stellen. Nachdem von einer Prüfungskommission des bayerischen Innenministeriums die Vielzahl von Voraussetzungen als erfüllt festgestellt wurde, war es am Samstag, dem 17. September 2005, soweit, dass der Innenminister des Freistaats Bayern, Dr. Günter Beckstein, feierlich, durch Überreichen der Markterhebungsurkunde, Postbauer-Heng in den Stand einer Marktgemeinde erhob.

1 [Brockhaus_14.Bd-1991] S. 221
2 [Meyers_11.Bd-1888] S. 265
3 von indulgere: erlauben, dulden
4 [Brockhaus_14.Bd-1991] S. 221
5 Marktrecht: aus Wikipedia
6 Marktrecht: aus Wikipedia

Literatur
[Brockhaus_14.Bd-1991] Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Aufl age, Vierzehnter Band Mannheim: F.A. Brockhaus GmbH, 1991
[Meyers_11.Bd-1888] Meyers Konversations-Lexikon Vierte Aufl age, Elfter Band Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1888
[Wikipedia] Marktrecht aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie http://de.wikipedia.org/wiki
 
     



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