Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschauen, -zeichen

  • Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur für Straßenbauarbeiten, sondern auch für alle Arbeiten im Bereich von Straßen einzuholen, sofern sie sich auf den Straßenverkehr auswirken ( z.B. auch Arbeiten neben der Straße).
  • Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist vom (Bau)Unternehmer zu beantragen.
  • Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Anordnung und den genehmigten Beschilderungsplan auf der Baustelle bereitzuhalten.
  • Zur Sicherung der Arbeitsstelle ist in erster Linie der (Bau)Unternehmer, der die tatsächliche Gewalt über die Baustelle hat, verpflichtet.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis (Zertifikat) einer erforderlichen Schulung nach MVAS 99
  • Lageplan bzw. Luftbild mit genauer Angabe der benötigten Fläche
  • Verkehrszeichenplan bzw. passender Regelplan
  • nach Gebührenordnung
  • nach Dauer und Umfang der Sperrung und
  • nach Aufwand der Bearbeitung
  • bei Nichteinhaltung der unten genannten Frist wird die doppelte Bearbeitungsgebühr berechnet


Mind. 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme beantragen!

  • Sie können das Antragsformular ausfüllen und zusammen mit o.g. Unterlagen in der Bauverwaltung (Zimmer 4) abgeben oder an die oben genannte E-Mail-Adresse schicken

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