Rattenbekämpfung

Rattenbekämpfung

Rattenbefall - Tipps für jedermann

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des § 16 Infektionsschutzrechts bekämpft. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen . . .

DAS KOMPLETTE DOKUMENT FINDEN SIE HIER.

Ein Merk- und Infoblatt des Marktes Postbauer-Heng

Was tun gegen Ratten im Kompost

Hilfe zur Barrierefreiheit

Sprache wählen