Grundsteuer

Grundsteuer

Erläuterung:
Einhebung der Steuern nach gesetzlichen Messbeträgen


Gebühren:
Hebesatz = 245 % bei Grundsteuern A und B


BEKANNTMACHUNG GRUNDSTEUER

GRUNDSTEUERREFORM - DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN


Grundsteuerreform ab 2025

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform




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