Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat eine Allgemeinverfügung, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt, erlassen. Ziel ist es, insbesondere Igel und andere kleine Wirbeltiere vor Verletzungen durch die Geräte zu schützen. Seit dem 20. August 2026 dürfen Mähroboter im gesamten Landkreis Neumarkt i.d.OPf. in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden.
Gerade Igel sind häufig in der Dämmerung und nachts unterwegs. Da sie bei Gefahr oftmals nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, können Begegnungen mit Mährobotern zu schweren Verletzungen führen. Die neue Regelung soll dabei helfen, dass Igel und andere kleine Gartenbewohner nicht dem Fortschritt unserer Technik zum Opfer fallen.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung ist verbindlich. Verstöße können durch die zuständige Behörde entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorschriften verfolgt werden. In begründeten Einzelfällen können zudem Ausnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes beantragt werden. Die vollständige Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 24 des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. vom 19. August 2026 veröffentlicht.
Das Amtsblatt Nr. 24 vom 19.08.2026 können Sie online einsehen.
Besuchen Sie dafür die Internetseite des Landkreises Neumarkt unter www.landkreis-neumarkt.de
oder klicken Sie direkt auf den nachfolgenden Link: https://www.landkreis-neumarkt.de/download/acr4s1hf6fsv9b65d6h558pnq9r/Amtsblatt_24_2026.pdf .