Stundungs- und Erlassanträge

Stundungs- und Erlassanträge

Ansprechpartner:

Florian Beyer und Kerstin Lewey
Tel. 09188/9406-44 oder -41
Fax 09188/9406-10
florian.beyer@postbauer-heng.de / kerstin.lewey@postbauer-heng.de

Erläuterung:

Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Hierin sind die Gründe darzulegen, weshalb die Einziehung der Beitragsschuld zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde.
Für die Dauer einer Stundung werden grundsätzlich Zinsen in Höhe von 0,5 von Hundert je vollem Monat erhoben (abgerundet auf 50,- € Betrag). Über die Stundung und den Erlass einer Beitragsschuld entscheidet in manchen Fällen der Marktgemeinderat.

Erforderlich:
Schriftlicher Antrag mit Begründung 

Fristen:
Rechtzeitig vor Fälligkeitstermin

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    2. Farben umkehren

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