Hunde in Postbauer-Heng
Der Hund ist für viele Menschen ein treuer Begleiter und fester Bestandteil der Familie. Damit das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern in Postbauer-Heng harmonisch gelingt, gibt es einige Regeln und Hinweise, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.
Hundesteuer
Für die Haltung eines Hundes wird eine jährliche Hundesteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Hunde und der Art (normaler Hund oder Kampfhund).
Gebühren
- Erster Hund: 50,00 Euro pro Jahr
- Jeder weitere Hund: 90,00 Euro pro Jahr
- Erster Kampfhund: 250,00 Euro pro Jahr
- Jeder weitere Kampfhund: 500,00 Euro pro Jahr
Rücksicht und Verantwortung
Beseitigungspflicht für Hundekot
Im gesamten Gemeindegebiet besteht eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot. Bitte nehmen Sie immer eine Tüte mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaft in den vorgesehenen Abfallbehältern.
Dafür stehen in Postbauer-Heng und den Ortsteilen zahlreiche Tütenspender mit Abfallbehältern bereit – z. B. an der Bucher Straße, im Kleingartengebiet Am Grünberg, am Bahnhof oder im Bereich Schauerholz.
Wichtige Verhaltensregeln
Damit es nicht zu Konflikten kommt, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund …
- keine Haufen auf Gehwegen, Spielplätzen oder in öffentlichen Anlagen hinterlässt,
- nicht unbeaufsichtigt läuft oder ausbüxt,
- keine Wildtiere jagt (im Wald bitte auf den Wegen bleiben),
- nicht übermäßig bellt,
- rechtzeitig angeleint wird, wenn Menschen, andere Hunde oder Tiere in der Nähe sind.
Leinenpflicht
- Für große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde gilt innerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Leinenpflicht.
- Die Leine darf höchstens 1,50 m lang und muss reißfest sein.
- Kampfhunde dürfen nur mit einer behördlichen Erlaubnis bzw. einem Negativzeugnis gehalten werden.