Kommunalwahlen in Bayern
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Postbauer-Heng wählen die 20 Mitglieder des neuen Marktgemeinderates und den Ersten Bürgermeister des Marktes Postbauer-Heng sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) und den Landrat des Landkreises Neumarkt.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.
Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die Wahlhelfer.
Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeisterstichwahl würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.
Wichtige Informationen zur Wahl
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Postbauer-Heng eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahl im Wahllokal
Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt des Marktes Postbauer-Heng.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.
Übersicht Abstimmungsräume
Wahlbezirk
Wahllokal
Anschrift
Barrierefrei
1
Grundschule Postbauer – FOYER
Schulstr. 2
Ja
3
Kindergarten St. Elisabeth
Am Schauerholz 2
Ja
5
Dorfstadl Heng
Köstlbacher Str. 6
Ja
6
Feuerwehrhaus Kemnath
Waldstr. 2
Nein
8
Kindergarten Pavelsbach
Cäciliastr. 14
Nein
11
Briefwahllokal 1
12
Briefwahllokal 2
13
Briefwahllokal 3
14
Briefwahllokal 4
15
Briefwahllokal 5
16
Briefwahllokal 6
17
Briefwahllokal 7
18
Briefwahllokal 8
19
Briefwahllokal 9
Die Auszählung findet zentral (für alle Wahlbezirke) in der Erich Kästner Schule statt.
Briefwahl
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der 29 Wahllokale im Markt Postbauer-Heng abgeben möchte, kann ab 26.01.2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir bitten hierbei allerdings zu beachten, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.
Beantragung mittels QR-Code
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen - bestätigen - fertig.Beantragung über das Bürgerserviceportal
Über das Bürgerservice-Portal können unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen postalisch zugesandt.Beantragung per E-Mail / Fax
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an. Emailadresse Wahlamt: einwohnermeldeamt@postbauer-heng.de / Faxnummer: 09188/940610Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Hausbriefkasten des Marktes Postbauer-Heng eingeworfen werden.Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 6. März 2026 (15:00 Uhr) im Bürgerbüro des Marktes Postbauer-Heng möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.Bitte beachten Sie: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschland portofrei) oder in den Hausbriefkasten des Marktes Postbauer-Heng einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05.03.2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei dem Markt Postbauer-Heng eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro des Marktes Postbauer-Heng möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18:00 Uhr ebenfalls über den Briefkasten des Marktes Postbauer-Heng, Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng erfolgen.
Barrierefreie Wahl
Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft.
Download: Wahl-Hilfe-Heft zur Wahl in Leichter Sprache
Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum des Marktes Postbauer-Heng oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt des Marktes Postbauer-Heng.
Weitere Infos zur Wahl
Links mit weiteren nützlichen Informationen zu anstehenden Wahlen:
Wahlinformationsbroschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (PDF-Datei)
www.deinewahl.bayern.de
www.statistik.bayern.de/wahlen
www.blz.bayern.de/thema-im-fokus/wahlen/
Informationen für Wahlhelfer
Damit eine Wahl reibungslos, fair und ordnungsgemäß ablaufen kann, braucht es Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im Wahllokal und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Wenn Sie als Wahlhelfer tätig werden möchten, können Sie sich jederzeit als Wahlhelfer beim Wahlamt des Markts Postbauer-Heng registrieren. Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zunächst zu nichts – wir kommen bei Bedarf auf Sie zu.
Gerne können Sie auch das Online-Formular nutzen.
Wer kann als Wahlhelfer tätig werden?
Wahlhelfer kann grundsätzlich jeder Bürger werden, der am Wahltag wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – Sie erhalten vor der Wahl eine kurze Einweisung. Auch Erstwähler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige oder Rentner sind herzlich willkommen. Jeder, der unsere Demokratie aktiv unterstützen möchte, kann mithelfen.
Hinweis: Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich, aber nicht freiwillig im engeren Sinne – im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung (§ 11 Bundeswahlgesetz) kann man zur Mitwirkung herangezogen werden. Dennoch freuen wir uns besonders über alle, die sich freiwillig registrieren!
Urnenwahllokal
Im Urnenwahllokal (oft einfach „Wahllokal“ genannt) geben die Wähler am Wahltag persönlich ihre Stimme ab. Als Wahlhelfer unterstützen Sie hier zum Beispiel durch:
- Kontrolle der Wahlbenachrichtigung und Ausgabe der Stimmzettel
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Beaufsichtigung der Wahlurne
- Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr
Der Einsatz erfolgt meist in zwei Schichten – vormittags oder nachmittags – mit einer gemeinsamen Auszählung am Abend.
Briefwahllokal
Im Briefwahllokal werden ausschließlich die per Post eingegangenen Stimmen ausgezählt. Es gibt keinen Publikumsverkehr. Der Einsatz erfolgt hier in der Regel am Wahltag ab dem späten Nachmittag oder ab 18:00 Uhr, da die Auszählung erst beginnt, wenn die Urnenwahllokale geschlossen haben.
Als Wahlhelfer zählen Sie dort gemeinsam mit dem Team die Stimmen und stellen das Ergebnis fest.
Entschädigung
Für den Einsatz am Wahltag erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes „Erfrischungsgeld“), dessen Höhe sich nach der Art der Wahl und der Funktion richtet.
Der Markt Postbauer-Heng bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!