Kommunalwahlen in Bayern

In Postbauer-Heng werden am Sonntag, den 8. März 2026 die 20 Mitglieder des Marktgemeinderates und der Erste Bürgermeister gewählt. Gleichzeitig finden die Wahlen zum Kreistag des Landkreises Neumarkt i. d. OPf. (60 Mitglieder) sowie zum/zur Landrät:in statt.

Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die Wahlhelfer. Eine gegebenenfalls stattfindende Bürgermeisterstichwahl und Stichwahl des Landrats würde am Sonntag den 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.


Probestimmzettel 

Mit dem Probestimmzettel zu den Kommunalwahlen 2026 im Markt Postbauer-Heng können Sie Ihre Stimmvergabe für die Marktgemeinderatswahl online testen. Der Probestimmzettel dient ausschließlich der Wahlaufklärung. Damit können Sie im Vorfeld der Wahlen ausprobieren, wie sich Ihre Stimmvergabe auf dem Stimmzettel auswirkt. Dabei werden typische Fehler erkannt und aufgezeigt, sobald der Stimmzettel ungültig wird. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit dem Stimmzettel. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. 

Der Probestimmzettel stellt keine echte Wahl dar. Er ersetzt die Wahl nicht. Für eine gültige Stimmabgabe müssen Sie per Briefwahl wählen oder am Wahltag zur Wahlurne gehen.

Hier finden Sie noch folgende Musterstimmzettel zum Download.


Wahlmöglichkeiten

Zur Kommunalwahl haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben. Ob am Wahltag im Wahllokal oder flexibel per Briefwahl – wählen Sie die Option, die am besten zu Ihnen passt. Bitte beachten Sie: Für die Briefwahl müssen die Unterlagen vorab angefordert werden. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Möglichkeiten im Überblick:

  • Wahl im Wahllokal

    Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen. Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist.

    In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt des Marktes Postbauer-Heng. 

    Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

    Übersicht der Abstimmungsräume:

    Wahlbezirk

    Wahllokal

    Anschrift

    Barrierefrei

    1

    Grundschule Postbauer – FOYER

    Schulstr. 2

    Ja

    3

    Kindergarten St. Elisabeth

    Am Schauerholz 2

    Ja

    5

    Dorfstadl Heng

    Köstlbacher Str. 6

    Ja

    6

    Feuerwehrhaus Kemnath

    Waldstr. 2

    Nein

    8

    Kindergarten Pavelsbach

    Cäciliastr. 14

    Nein

    11

    Briefwahllokal  1

     

     

    12

    Briefwahllokal  2

     

     

    13

    Briefwahllokal  3

     

     

    14

    Briefwahllokal  4

     

     

    15

    Briefwahllokal  5

     

     

    16

    Briefwahllokal  6

     

     

    17

    Briefwahllokal  7

     

     

    18

    Briefwahllokal  8

     

     

    19

    Briefwahllokal  9

     

     

    Die Auszählung findet zentral (für alle Wahlbezirke) in der Erich Kästner Schule statt.

  • Briefwahl

    Wahlscheine und damit auch Briefwahlunterlagen dürfen gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen frühestens ab 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versandt werden.

    1) Beantragung per QR-Code
    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt. Einfach mit dem Smartphone (QR-Code-Reader) scannen, bestätigen – fertig. Die Unterlagen werden Ihnen anschließend postalisch nach Hause zugestellt.

    2) Beantragung über das Bürgerserviceportal
    Im Bürgerserviceportal können Sie unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen anfordern. Die Unterlagen werden postalisch zugesandt.

    3) Beantragung über die Wahlbenachrichtigung (Rückseite)
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original beim Wahlamt vorliegt, werden die Unterlagen ebenfalls postalisch zugestellt. Der Antrag kann in den Hausbriefkasten des Marktes Postbauer-Heng eingeworfen werden.

    4) Persönliche Vorsprache (Beantragung und Abholung)
    Eine persönliche Beantragung und Abholung ist bis einschließlich Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro des Marktes Postbauer-Heng möglich. Bitte bringen Sie Wahlbenachrichtigung und Ausweisdokument mit. Soll eine andere Person die Unterlagen abholen, muss der Antrag und die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und zweifach unterschrieben sein.

    Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten: Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, 5. März 2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine rechtzeitige Zustellung sichergestellt ist. Alle bis Sonntag, 8. März 2026, 18:00 Uhr, beim Markt Postbauer-Heng eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Wahl

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Postbauer-Heng eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Welche Möglichkeiten gibt es bei der Stimmabgabe?

    Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie des/der Landrät:in haben Sie jeweils eine Stimme. Erreicht im ersten Wahlgang keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als 50 % der gültigen Stimmen, kommt es am 22. März 2026 zur Stichwahl.

    Bei der Wahl der Mitglieder des Marktgemeinderates können 20 Stimmen und für die Mitglieder des Kreistags 60 Stimmen vergeben werden. Diese Stimmen lassen sich auf verschiedene Weise verteilen, zum Beispiel auf einzelne Personen oder auf komplette Listen. Auch eine Kombination aus Einzelstimmen und einem Listenkreuz ist möglich. Wichtig ist dabei, dass nicht mehr Stimmen vergeben werden, als insgesamt zur Verfügung stehen. Wird diese Zahl überschritten, ist der Stimmzettel ungültig. Es ist jedoch zulässig, weniger Stimmen zu vergeben. Eine Bewerberin bzw. Bewerber darf maximal drei Stimmen erhalten (auch bei Mehrfachnennung).

  • Stichwahl

    Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl und Stichwahl des Landrats am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.

    Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro des Marktes Postbauer-Heng möglich.

    Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl müsste bis zum 22. März 2026, 18:00 Uhr ebenfalls über den Briefkasten des Marktes Postbauer-Heng, Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng erfolgen.

  • Barrierefreie Wahl

    Es ist sehr wichtig zu wissen, wie man wählt. Aus diesem Grund hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Broschüre zu den Kommunalwahlen bereitgestellt. In diesem Heft finden Interessierte in „Leichter Sprache“ Informationen über die Wahl allgemein, wer wählen darf und wie die Wahl abläuft. Die Broschüre liegt in der Gemeinde aus oder ist zum Download verfügbar. 

    Weitere Informationen zu barrierefreien Wahlen gibt es im Internet unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de

    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Leider steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Unter Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit Ihre Stimme in jedem barrierefreien Abstimmungsraum des Marktes Postbauer-Heng oder alternativ per Briefwahl abzugeben. Für Rückfragen zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt des Marktes Postbauer-Heng. 


Wahlhelfer werden

Damit eine Wahl reibungslos, fair und ordnungsgemäß ablaufen kann, braucht es Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im Wahllokal und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.

Wenn Sie als Wahlhelfer tätig werden möchten, können Sie sich jederzeit als Wahlhelfer beim Wahlamt des Markts Postbauer-Heng registrieren. Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zunächst zu nichts – wir kommen bei Bedarf auf Sie zu. Der Markt Postbauer-Heng bedankt sich schon jetzt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die bereits zugesagte Unterstützung!

Gerne können Sie auch das Online-Formular nutzen.

  • Wer kann als Wahlhelfer tätig werden?

    Wahlhelfer kann grundsätzlich jeder Bürger werden, der am Wahltag wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – Sie erhalten vor der Wahl eine kurze Einweisung. Auch Erstwähler, Auszubildende, Studierende, Berufstätige oder Rentner sind herzlich willkommen. Jeder, der unsere Demokratie aktiv unterstützen möchte, kann mithelfen. 

    Hinweis: Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich, aber nicht freiwillig im engeren Sinne – im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung (§ 11 Bundeswahlgesetz) kann man zur Mitwirkung herangezogen werden. Dennoch freuen wir uns besonders über alle, die sich freiwillig registrieren!

  • Urnenwahllokal

    Im Urnenwahllokal (oft einfach „Wahllokal“ genannt) geben die Wähler am Wahltag persönlich ihre Stimme ab. Als Wahlhelfer unterstützen Sie hier zum Beispiel durch:

    • Kontrolle der Wahlbenachrichtigung und Ausgabe der Stimmzettel
    • Führung des Wählerverzeichnisses
    • Beaufsichtigung der Wahlurne
    • Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr

    Der Einsatz erfolgt meist in zwei Schichten – vormittags oder nachmittags – mit einer gemeinsamen Auszählung am Abend.

  • Briefwahllokal

    Im Briefwahllokal werden ausschließlich die per Post eingegangenen Stimmen ausgezählt. Es gibt keinen Publikumsverkehr. Der Einsatz erfolgt hier in der Regel am Wahltag ab dem späten Nachmittag, da die Auszählung erst beginnt, wenn die Urnenwahllokale geschlossen haben.

    Als Wahlhelfer zählen Sie dort gemeinsam mit dem Team die Stimmen und stellen das Ergebnis fest.

  • Entschädigung

    Für den Einsatz am Wahltag erhalten Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes „Erfrischungsgeld“), dessen Höhe sich nach der Art der Wahl und der Funktion richtet.

Wichtige Webseiten zur Wahl

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

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