Gewerbe
Wenn Sie in Postbauer-Heng ein Gewerbe aufnehmen, verändern oder aufgeben möchten, ist das Bürgerbüro Ihre zuständige Anlaufstelle. Ob klassisches Ladengeschäft, handwerklicher Betrieb oder freiberufliche Tätigkeit mit Gewerbepflicht – wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.
Wann ist eine Gewerbemeldung notwendig?
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit aufnehmen – unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.
Auch Änderungen – etwa ein Umzug, die Änderung der Rechtsform oder der Betriebsgegenstand – müssen durch eine Gewerbeummeldung angezeigt werden. Wird die Tätigkeit dauerhaft eingestellt, ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.
Unsere Leistungen
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