Gewerbe 

Wenn Sie in Postbauer-Heng ein Gewerbe aufnehmen, verändern oder aufgeben möchten, ist das Bürgerbüro Ihre zuständige Anlaufstelle. Ob klassisches Ladengeschäft, handwerklicher Betrieb oder freiberufliche Tätigkeit mit Gewerbepflicht – wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.


Wann ist eine Gewerbemeldung notwendig?

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit aufnehmen – unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.

Auch Änderungen – etwa ein Umzug, die Änderung der Rechtsform oder der Betriebsgegenstand – müssen durch eine Gewerbeummeldung angezeigt werden. Wird die Tätigkeit dauerhaft eingestellt, ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.


Gewerbezentralregisterauskunft

Die GZR ist ein amtlicher Auszug aus dem beim Bundesamt für Justiz geführten Register. Er enthält Eintragungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen (z. B. Bußgeldentscheidungen, Untersagungen oder rechtskräftige Urteile). Die Auskunft dient häufig als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit.

  • Wer benötigt sie?

    Erforderlich ist die GZR z. B. bei erlaubnis- oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten (u. a. Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Personenbeförderung, Maklertätigkeiten).

  • Beantragung

    • Persönlich im Bürgerbüro des Marktes Postbauer-Heng; der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
    • Alternativ ist eine Online-Beantragung über das Bundesamt für Justiz möglich (eID-fähiger Ausweis erforderlich).
  • Erforderliche Unterlagen/Angaben

    • Personalausweis/Reisepass.
    • Für juristische Personen: Firmenbezeichnung, Sitz, Registerangaben sowie Vertretungsberechtigte.
    • Bei Beantragung durch Vertretung: Vollmacht.
    • Wenn die Auskunft direkt an eine Behörde gehen soll: bitte Behörde und Verwendungszweck angeben.
  • Gebühr & Dauer

    • Gebühr: 13,00 €.
    • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen (bitte frühzeitig beantragen).
  • Zustellung

    Die Auskunft wird postalisch an Sie oder auf Wunsch direkt an die angegebene Behörde übersandt.

Unsere Leistungen 

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