Gewerbezentralregisterauskunft

Gewerbezentralregisterauskunft

Erläuterung:
Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das  Bundesamt für Justiz in Bonn.

Erforderlich:
Personalausweis

Fristen:
Dauer: ca. 2 Wochen
Bitte bei Beantragung berücksichtigen  

Gebühren:
13,- Euro

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