Gewerbezentralregisterauskunft
Erläuterung:
Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Erforderlich:
Personalausweis
Fristen:
Dauer: ca. 2 Wochen
Bitte bei Beantragung berücksichtigen
Gebühren:
13,- Euro