Bebauungspläne

Bebauungspläne

Erläuterung:
Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich.
- Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen
- Jedermann kann während der Dienstzeiten in Bebauungspläne Einsicht nehmen
Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne

Fristen:
Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden.
Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.

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