Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl

  • Kurzbeschreibung

    Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.
  • Beschreibung

    Der Gemeinderat/Landkreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

    • Kinderbeauftragte/-r
    • Jugendbeauftragte/-r
    • Familienbeauftragte/-r
    • Seniorenbeauftragte/-r
    • Gleichstellungsbeauftragte/-r
    • Umweltschutzbeauftragte/-r
    • Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
    • Ortsheimatpfleger/-in
    • Kulturbeauftragte/-r
    • Antikorruptionsbeauftragte/-r
    • Integrationsbeauftragte/-r
    • Energiebeauftragte/-r
    • Feldgeschworene/-r
    • Behindertenbeauftragte/-r
    • Informationssicherheitsbeauftragte/-r

    Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

    Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.

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