Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses

  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis bereiten, müssen Sie dies anzeigen.

  • Beschreibung

    Die Gemeinden können durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skibobfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zur Hauptabfahrt für solche Sportarten oder zum Hauptskiwanderweg erklären. Die entsprechende Kennzeichnung obliegt den Gemeinden.

    Wenn Sie beabsichtigen, auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis zu bereiten, müssen Sie dies der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzeigen, damit Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer, Skibobfahrer oder Rodelfahrer verhütet werden können.

    Wer ein Hindernis bereitet, ohne dies der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen, kann mit einer Geldbuße belegt werden. 

    Werden nicht angezeigte oder von der Gemeinde untersagte Hindernisse in Form von Anlagen oder Geräten dennoch bereitet, können die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter notwendige Sicherungs- oder Ausbesserungsarbeiten oder die Stilllegung anordnen. Die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter können darüber hinaus u.a. bei Gefahr im Verzug oder bei Bestehen eines dringenden öffentlichen Interesses an einem sofortigen Vollzug die teilweise oder gänzliche Beseitigung der Anlage oder des Gerätes anordnen.

  • Voraussetzungen

    keine
  • Fristen

    Keine konkreten Fristen, aber es ist ratsam, die Bereitung eines Hindernisses so früh wie möglich bei der Gemeinde anzuzeigen.
  • Formulare

    • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

      Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

  • Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.
  • Rechtsgrundlagen

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