Der Markt Postbauer-Heng ist als Friedhofsträger gesetzlich dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu prüfen. In der 11. Kalenderwoche (09.03.-13.03.2026) wird ein beauftragter Sachverständiger die Überprüfung für die Friedhöfe Heng, Postbauer und Pavelsbach vornehmen.
Grabsteine, bei denen die Verkehrssicherheit/Standfestigkeit nicht gewährleistet ist, werden markiert und die Nutzungsberechtigten schriftlich aufgefordert, für die Standsicherheit zu sorgen.
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