Zum 1. Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes in Kraft getreten. Diese wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen. Mit dieser Neuregelung entfällt das bisherige Recht, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen. Eine sogenannte Übermittlungssperre (Wehrverwaltungssperre) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Meldebehörden sind künftig verpflichtet, einmal jährlich personenbezogene Daten von deutschen Staatsangehörigen zu übermitteln, die im darauffolgenden Jahr das 18. Lebensjahr erreichen. Die Daten werden an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergegeben und dienen ausschließlich Informationszwecken zu freiwilligen Wehrdienstangeboten. Übermittelt werden in diesem Fall folgende Angaben:
- Familienname und Vorname
- aktuelle Anschrift
- Geburtsdatum
Bereits vor dem 1. Januar 2026 eingetragene Widersprüche gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr verlieren mit dem Stichtag ihre Gültigkeit und werden gelöscht. Neue Anträge auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können nicht mehr gestellt werden. Andere bestehende Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz bleiben von dieser Änderung unberührt.