Ab dem 1. Januar 2026 wird im gesamten Landkreis die Biotonne flächendeckend eingeführt. Damit folgt der Landkreis einer bundesweiten Vorgabe zur besseren Trennung und Verwertung organischer Abfälle. Ziel ist es, wertvolle Bioabfälle getrennt vom Restmüll zu sammeln und umweltgerecht zu verwerten – beispielsweise zur Herstellung von Kompost oder zur Gewinnung von Biogas.
Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne dürfen unter anderem:
- Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen
- Essensreste (ohne Verpackung)
- Gartenabfälle wie Laub, Rasenschnitt und kleine Äste
- Verwelkte Blumen, Topfpflanzen (ohne Plastiktopf)
- Unbedrucktes Küchenpapier und Papierservietten
Nicht hinein gehören:
- Plastiktüten (auch keine „kompostierbaren“)
- Verpackungen aller Art
- Windeln, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel
- Asche oder Zigaretten
Was bedeutet das für die Bürger?
Die Biotonne wird kostenlos zur Verfügung gestellt und in einem regelmäßigen Turnus geleert. Die Verteilung der Biotonnen wird im April 2026 beginnen und abschnittsweise durchgeführt.
Antrag auf Befreiung von der Nutzung
Wer aus triftigen Gründen keine Biotonne nutzen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Dieser ist beim Bauamt des Markts Postbauer-Heng erhältlich oder kann online ausgefüllt werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Einführung der Biotonne, zur richtigen Abfalltrennung und zu den geplanten Abläufen erhalten Sie auch beim Landratsamt Neumarkt, Abteilung Abfallwirtschaft.
Besuchen Sie dazu die Website des Landratsamts unter: www.landkreis-neumarkt.de
Gemeinsam für Umwelt und Klima
Mit der getrennten Sammlung von Bioabfällen leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Denn jeder Bioabfall, der nicht im Restmüll landet, hilft dabei, wertvolle Ressourcen zu schonen und CO₂ zu reduzieren.