Schöffenwahl 2023
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schöffen
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind und bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben werden und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de