Erläuterung: Hier werden die Wahlen vorbereitet - Ausstellung der Wahlbenachrichtigungskarten (werden von Gemeindedienern ausgetragen) - Ausstellung des Wahlscheins für die Briefwahl (auf Antrag)
Erforderlich: für die Briefwahl die unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte (falls für weitere Personen die Wahlunterlagen mitgebracht werden sollen, muss die unterschriebene Vollmacht der Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden)
Fristen: Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis letzten Freitag vor dem Wahltag abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag selbst abgeholt werden.