Erläuterung:
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 44/45 StVO.
Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt und besagt, wann und wo welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen bzw. zu entfernen sind (z. B. bei Straßen- und Kanalbauarbeiten, Veranstaltungen).
Erforderlich:
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßahmen nach § 45 StVO Angaben über die
- Bezeichnung der Straße
- Ort der Sperrung
- Zeit der Sperrung
- Grund der Sperrung
- ggf. Umleitungsvorschlag
Fristen:
1 Woche vor Beginn der Sperre,
spätestens jedoch 1 Tag vor der beabsichtigten Maßnahme