Erläuterung: Ausstellung von - Geburtsurkunden - Heiratsurkunden - Abstammungsurkunden - Sterbeurkunden - Sonstige Urkunden Ausstellungen von Urkunden können nur getätigt werden, wenn die betreffenden Personanstandsbücher geführt werden.
Erforderlich: Urkunden können Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Fristen: Personenstandseinträge werden beim Standesamt ab 1876 geführt.
Gebühren: Erteilung einer Personenstandsurkunde: 7,- Euro Für ein weiteres und jedes weitere Stück der gleichen Urkunde, die Hälfte der Gebühr, wenn diese gleichzeitig beantragt wurde.