Erläuterung: Den Wohnsitzwechsel müssen sie innerhalb einer Woche bei der Marktverwaltung melden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.
Erforderlich: Ummeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt). Ausweisdokumente der Umzumeldenden zur Änderung der Wohnungsangaben.
Fristen: Binnen 1 Woche nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.