Erläuterung: Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, von den Angehörigen angezeigt werden. Die Anzeige kann auch durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen schriftlich erstattet werden.
Erforderlich: 1. Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. Nachweis über die Auflösung, 2. die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, 3. Nachweis über den letzten Wohnsitz und 4. eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Frist: Der Tod muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.