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Ihr gewünschter Begriff: Personalausweise

Ansprechpartner:

Einwohnermeldeamt
Hermann Bogner / Christine Gottschalk / Anita Härtl / Tanja Oettl
Zimmer-Nr. 2
Tel. 09188/9406-32 oder -33
Fax 09188/9406-10
hermann.bogner@postbauer-heng.de / christine.gottschalk@postbauer-heng.de / anita.haertl@postbauer-heng.de / tanja.oettl@postbauer-heng.de

 

Erläuterung:
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
Hinweis:
Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Gültigkeit des Dokuments:
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Erforderlich:
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkannbar sein. die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können. 

Fristen:
Die Ausweiserstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin erfordert ca. 3 Wochen.
Bitte berücksichtigen sie dies bei der Beantragung.
Der vorläufige Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden.

Gebühren:
28,80 Euro - Antragstellende Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro - Antragstellende Personen unter 24 Jahren
10,- Euro - Vorläufiger Personalausweis




Für die Definitionen übernehmen wir keine Haftung
 
     



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