Erläuterung: Feststellung der fristgerechten Zahlungseingänge zu den bestimmten Fälligkeitsterminen. Erstellung der Zahlungserinnerungen und Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung. Festsetzung der Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Gebühren: Mahngebühr: 5,00 Euro Säumniszuschlag: 1 % des offenen Betrags (ab 50,- Euro) für jeden angefangenen Monat der Säumnis (§ 240 AO)