Erläuterung: Der Austritt aus einer Kirche, die eine Körpferschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der mündlichen Austrittserklärung. Sie wird wirksam, wenn sie beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt wird oder eingeht.
Erforderlich: Personalausweis oder Reisepass
Fristen: Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Gebühren: Für eine Person 25,- Euro für die Aufnahme der Niederschrift; zusätzlich 6,- Euro für die Bestätigung der Austrittserklärung.