Erläuterung: Erstellung der jährlichen Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan und 5-jährigem Finanzplan für den Markt und die Körperschaften in Abstimmung mit den jeweiligen Entscheidungsorgangen.
Vollzug und Überwachung der Haushaltspläne.
Erteilung von Auskünften zur Haushalts- und Finanzlage.
Der Markt und die öffentlichen Körperschaften haben für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, in der der Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die Abgabesätze (Steuerhebesätze) und der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt werden.