Erläuterung: Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das Gewerbezentralregister beim Bundesgerichtshof in Bonn.
Erforderlich: Personalausweis
Fristen: Dauer: ca. 2 Wochen Bitte bei Beantragung berücksichtigen