Erläuterung: Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Erforderlich sind: 1. bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden und die Eheurkunde, 2. bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters, sowie ggf. die Sorgeerklärungen, 3. Personalausweis oder Reisepass der Eltern und 4. bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.