Erläuterung: Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.
Erforderlich: Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Frist: Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.
Gebühren: je nach Veranstaltung 25,00 bis 100,00 Euro