Erläuterung: Entscheidungen über Gastschulanträge für Schüler, die ihren Wohnsitz im Makrt Postbauer-Heng haben, fällt die Schulleitung der zuständigen Schule. An der Entscheidung beteiligt werden die aufnehmende und die bisherige Schule sowie die aufnehmende Gemeinde.
Erforderlich: Gastschulantrag der Erziehungsberechtigten Antragsformulare sind bei der abgebenden Schule erhältlich.