Erläuterung: Die Bestattung ist der letzte Dienst, den die Lebenden einem Verstorbenen erweisen. Zuständig, insbesondere für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen ist der Markt Postbauer-Heng. Gestaltung der Grabstätten, Benutzung der Einrichtungen, Grabnutzungsrechte und Gebühren regelt der Markt durch seine Satzung.
Erforderlich: Bescheinigung über Sterbefall für die Bestattung.
Gebühren: Nach Gebührensatzung werden erhoben: - Grabgebühren - Bestattungsgebühren - Sonstige Gebühren