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Ihr gewünschter Begriff: Fischereischeine
Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Hermann Bogner / Christine Gottschalk / Anita Härtl / Tanja Oettl Zimmer-Nr. 2 Tel. 09188/9406-32 oder -33 Fax 09188/9406-10 hermann.bogner@postbauer-heng.de / christine.gottschalk@postbauer-heng.de / anita.haertl@postbauer-heng.de / tanja.oettl@postbauer-heng.de
Erläuterung: Ausstellung von - Jugendfischereischein: Mindestalter 10 Jahre, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (ohne Fischerprüfung: mit Aufsichtsperson) - Fischereischein auf Lebenszeit: Mindestalter 14 Jahre (mit Fischerprüfung) - Jahresfischereischein (nur für Antragsteller ohne Wohnsitz (in Deutschland und ohne Fischerprüfung)
Erforderlich: für die Ausstellung eines - Jugendfischereischeins (Mindestalter 10 Jahre): Unterschrift des Erziehungsberechtigten sowie ein Passbild sind erforderlich. - Fischereischein auf Lebenszeit (Mindestalter 14 Jahre): Unterschrift und Passbild sind erforderlich. - bei erstmaliger Antragstellung ist das Prüfungszeugnis mitzubringen. Anmeldung zur Fischerprüfung: www.fischerpruefung.bayern.de
Gebühren: Es sind grundsätzlich immer Gebühren und Abgaben zu entrichten.
Fischereischein auf Lebenszeit: Gebühren bei Ausstellung: 35,00 EUR
Abgabe: -nach Lebensalter gestaffelt-
5-Jahres-Fischereischein: Gebühr bei Ausstellung: 35,00 EUR Gebühr bei Verlängerung: 5,00 EUR Abgabe für 5 Jahre 40,00 EUR
Jugendfischereischein: Gebühr bei Ausstellung: 5,00 EUR Abgabe bis z. 18. Lebensjahr 10,00 EUR
Für die Definitionen übernehmen wir keine Haftung |