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Ihr gewünschter Begriff: Eheschließungen

Ansprechpartner:

Marlies Thiel
Zimmer-Nr. 1

Tel. 09188/9406-34
Fax 09188/9406-10

marlies.thiel@postbauer-heng.de

 

Erläuterung:
Die Verlobten melden die beabsichtigte Eheschließung beim Standesbeamten an.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.

Erforderlich:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren,  volljährig und Deutsche ohne Ausländerbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Postbauer-Heng mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eintragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bargeld für Gebühren (ab 60,00 €)

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe in Form der Eheurkunde mit einem Vermerk über deren Auflösung oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen.

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben u.ä. sollten Sie persönlich vorsprechen.

Fristen:
Keine Anmeldefrist, wenn alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können,
Es wird jedoch empfohlen, sich spätestens ca. 1 Woche vor dem Eheschließungstermin anzumelden.
Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 3 Monaten und länger in Anspruch nehmen kann.

Gebühren:
Bei deutschen Staatsangehörigen ab ca. 60 EUR (staffelt sich je nach Bedarf von Urkunden und Familienstammbuch).
Bei ausländischen Staatsangehörigen ab ca. 120 EUR.



Für die Definitionen übernehmen wir keine Haftung
 
     



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