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Ihr gewünschter Begriff: Eheschließungen
Ansprechpartner:
Marlies Thiel Zimmer-Nr. 1 Tel. 09188/9406-34 Fax 09188/9406-10 marlies.thiel@postbauer-heng.de
Erläuterung: Die Verlobten melden die beabsichtigte Eheschließung beim Standesbeamten an. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat.
Erforderlich: In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Ausländerbezug sind:
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Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
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Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Postbauer-Heng mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
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Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eintragen sein.
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis
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Bargeld für Gebühren (ab 60,00 €)
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgendes:
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Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe in Form der Eheurkunde mit einem Vermerk über deren Auflösung oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
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Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben u.ä. sollten Sie persönlich vorsprechen.
Fristen: Keine Anmeldefrist, wenn alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können, Es wird jedoch empfohlen, sich spätestens ca. 1 Woche vor dem Eheschließungstermin anzumelden. Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 3 Monaten und länger in Anspruch nehmen kann.
Gebühren: Bei deutschen Staatsangehörigen ab ca. 60 EUR (staffelt sich je nach Bedarf von Urkunden und Familienstammbuch). Bei ausländischen Staatsangehörigen ab ca. 120 EUR.
Für die Definitionen übernehmen wir keine Haftung |
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