Erläuterung: Hier werden unterschieden: - Entwässerungsherstellungsbeiträge - Wasserversorgungsherstellungsbeiträge - Straßenerschließungsbeiträge - Straßenausbaubeiträge
Entwässerungsherstellungsbeiträge Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschoßfläche. Die Geschoßfläche wird nach den Aussenmaßen aller Geschoße (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoß jedoch nur, insoweit wie es ausgebaut ist.
Wasserversorgungsherstellungsbeiträge Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschoßfläche. Die Geschoßfläche wird nach den Aussenmaßen aller Geschoße (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoß jedoch nur, insoweit wie es ausgebaut ist.
Straßenerschließungsbeiträge Die Beitragshöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten (abzüglich Gemeinde-Anteil) geteilt durch die betragspflichtige Geschoßfläche. Die beitragspflichtige Fläche von Eckgrundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen auf 51 % verringert werden, wenn sie an mehreren Erschließungsanlagen anliegen.
Straßenausbaubeiträge Ein Straßenausbaubeitrag wird dann erhoben, wenn eine bestehende Straße ausgebaut oder verbessert wird. Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt ähnlich der Erschließungssatzung, jedoch wird die beitragspfichtige Fläche von Eckgrundstücken nur auf 2/3 verringert.
Fristen: Fällig werden die Beiträge aufgrund der Satzungen grundsätzlich nach einem Monat.
Gebühren: Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung Beitrags- und Gebührensatzung Entwässerung Erschließungsbeitragssatzung Straßenausbaubeitragssatzung