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Ihr gewünschter Begriff: Beiträge (Straßen/Kanal/Wasser)

Ansprechpartner:

Bernhard Hartel
Zimmer-Nr.
3
Tel. 09188/9406-31
Fax 09188/9406-10
bernhard.hartel@postbauer-heng.de

 

Erläuterung:
Hier werden unterschieden:
- Entwässerungsherstellungsbeiträge
- Wasserversorgungsherstellungsbeiträge
- Straßenerschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge

Entwässerungsherstellungsbeiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschoßfläche. Die Geschoßfläche wird nach den Aussenmaßen aller Geschoße (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoß jedoch nur, insoweit wie es ausgebaut ist.

Wasserversorgungsherstellungsbeiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschoßfläche. Die Geschoßfläche wird nach den Aussenmaßen aller Geschoße (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoß jedoch nur, insoweit wie es ausgebaut ist.

Straßenerschließungsbeiträge
Die Beitragshöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten (abzüglich Gemeinde-Anteil) geteilt durch die betragspflichtige Geschoßfläche.
Die beitragspflichtige Fläche von Eckgrundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen auf 51 % verringert werden, wenn sie an mehreren Erschließungsanlagen anliegen.

Straßenausbaubeiträge
Ein Straßenausbaubeitrag wird dann erhoben, wenn eine bestehende Straße ausgebaut oder verbessert wird.
Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt ähnlich der Erschließungssatzung, jedoch wird die beitragspfichtige Fläche von Eckgrundstücken nur auf 2/3 verringert.


Fristen:
Fällig werden die Beiträge aufgrund der Satzungen grundsätzlich nach einem Monat.

Gebühren:
Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung
Beitrags- und Gebührensatzung Entwässerung
Erschließungsbeitragssatzung
Straßenausbaubeitragssatzung


 



Für die Definitionen übernehmen wir keine Haftung
 
     
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