Erläuterung: Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich. - Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen - Jedermann kann während der Dienstzeiten in Bebauungspläne Einsicht nehmen Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne
Fristen: Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden. Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.