Erläuterung: - Mitwirkung beim Ankauf von Bau- oder Bauerwartungsland - Vermarktung von Wohnbauflächen und Gewerbeflächen des Marktes - Vorbereitung und Abwicklung der Baulandgeschäfte (Notarverträge usw.) - Erteilung von Auskünften und Beantwortung von Anfragen zum gemeindlichen Bauland - Auskunft über Vertrags- und Veräußerungsbedingungen