Erläuterung: Bei Zuzug in den Markt ist eine Anmeldung verpflichtend. Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
Erforderlich: - Persönliches Erscheinen ist erforderlich - Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt) - Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben